Die V.I.P. Card
Stammgäste wissen es längst und nutzen diese Gelegenheit, bei einem Besuch im ZEPPELIN Restaurant zu sparen: Die V.I.P. CARD!
Fragen Sie beim Personal und sparen Sie selbst in Zukunft
10 Prozent der Gesamtrechnung!
Unabhängig von der Besuchszeit und wieviele Gäste das V.I.P. Card-Mitglied mitbringt!
Diese V.I.P. Card ist auch gültig für unser Partnerrestaurant: Altstadtbrauhaus "Zum Stadtkrug" Schwerin
Teilnahmebedingungen für die V.I.P. Card!
1. Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt am “Zeppelin Club-Programm“ sind natürliche Personen über 18 Jahre. Juristische Personen und Personengesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Teilnahme ist kostenlos.
2. Teilnahmebeginn:
Die Teilnahme am Bonusprogramm beginnt mit der Übergabe der V.I.P. Card durch das ZEPPELIN. Die V.I.P. Card ist übertragbar.
3. Laufzeit:
Die V.I.P. Card hat eine unbegrenzte Laufzeit bis auf Widerruf. Sie kann jederzeit durch ein anderes Bonusprogramm ersetzt werden.
4. Kündigung:
Die Teilnahme am Bonusprogramm kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Rückgabe der V.I.P. Card gekündigt werden.
5. Einlösen von Rabatten:
Durch die Teilnahme am “ZEPPELIN Club-Programm” erhält das Mitglied und seine Begleitpersonen folgende Rabatte: Auf den gesamten Gastronomieumsatz 10%. Die Rabatte können nur gewährt werden, wenn die V.I.P. Card vor oder während der Bestellung dem Servicepersonal zur Einsicht vorgelegt wird.
6. Sonstiges:
a) Programmbedingungen Der „V.I.P. Card“ ist eine Werbeaktion der Altstadtbrauhaus GmbH mit seinen Zeppelin Restaurant. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen die Werbeaktion zu beenden oder durch eine neue Kampagne zu ersetzen.
b) Datenschutz
Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden für Zwecke, die der Durchführung des Programms dienen, erhoben, verarbeitet und genutzt, worin der Teilnehmer einwilligt.
c) Änderungen
Der Veranstalter des „Zeppelin Club“ hat das Recht, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen ohne vorangegangene Benachrichtigung der Teilnehmer vorzunehmen.
d) Haftung
Für Schäden, die Teilnehmern oder ihren Gästen bei ihrem Besuch oder im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am „ZEPPELIN Club“ durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen, haftet dieser nicht für leichte Fahrlässigkeit mit Ausnahme für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
e) Anzuwendendes Recht
Das anzuwendende Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 08/2019